Hallo zusammen,
eventuell kann mir ja hier jemand helfen. Ich befinde mir derzeit im vorletzten Master-Semester für mein Lehramtsstudium. Ich bin in meinem alten Unternehmen geringfügig beschäftigt (450 Euro-Kraft, Mini-Job, kein Werksstudent).
Nun wurde mir von der Schule angeboten, vertretungsweise eine Klasse in meinem Zweitfach für ca. drei Unterrichtsstunden pro Woche zu übernehmen. Da es sich hier um zwei getrennte Nebentätigkeiten neben meinem Vollzeitstudium handelt, stellt sich mir die Frage, ob ich diese einfach parallel ausüben kann, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Vielleicht weiß das jemand von euch. Danke.
Liebe Grüße
Bis 450€ gilt: Brutto = Netto. Wenn du zwei Nebenjobs oder mehr annimmst, musst du beachten, dass alle zusammengerechnet nicht über die 450€ kommen. Sonst bist du sozialversicherungspflichtig.
Falls du Bafög bekommst, musst du das auch noch beachten. Auch würde ich das an deiner Stelle mit beiden Arbeitgebern absprechen. Ist besser um Konflikten im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.