Hallo zusammen,
eventuell kann mir ja hier jemand helfen. Ich befinde mir derzeit im vorletzten Master-Semester für mein Lehramtsstudium. Ich bin in meinem alten Unternehmen geringfügig beschäftigt (450 Euro-Kraft, Mini-Job, kein Werksstudent).
Nun wurde mir von der Schule angeboten, vertretungsweise eine Klasse in meinem Zweitfach für ca. drei Unterrichtsstunden pro Woche zu übernehmen. Da es sich hier um zwei getrennte Nebentätigkeiten neben meinem Vollzeitstudium handelt, stellt sich mir die Frage, ob ich diese einfach parallel ausüben kann, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Vielleicht weiß das jemand von euch. Danke.
Liebe Grüße
Die Vergütung ALLER Minijobs ZUSAMMEN darf monatlich 450€ nicht übersteigen, ansonsten bist du in beiden Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.